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Von
der Wiege bis zum Grab
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| Liebe Oersdorfer und
Besucher, im Leben gibt es viele Herausforderungen, die es zu meistern gibt, und oftmals ist es schwierig, die nötigen Ansprechpartner zu finden. Wir wollen ihnen hier weitest möglich Rahmeninformationen und eine Hilfestellung geben, wohin und an wen Sie sich wenden können. Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden von unserer AOI gerne entgegen genommen. Klicken Sie einfach auf das jeweilige Icon oder stöbern Sie im folgenden Text. |
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Neu
im LebenWenn das Leben im Mutterleib erwacht, beginnt für die Eltern der Ernst des Lebens. In Deutschland steht jeder Frau der Besuch eines Frauenarztes mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen zu. Desweiteren die Betreuung durch eine Hebamme und Geburtsvorbereitungskurse. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der Mutterschutz und endet acht Wochen nach der Geburt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Danach hat die Mutter bzw. der Vater Anrecht auf bis zu 3 Jahren Erziehungsurlaub, in dem bis zu 30 Std. pr. Woche gearbeitet werden darf. Kinder müssen nach der Geburt beim Amt gemeldet werden. Die Mütter können wählen (soweit Ihnen das Neugeborene Zeit lässt) zwischen einer Hausgeburt, einer ambulanten Geburt im Krankenhaus oder einer stationären Geburt. Die Taufe steht jedem bei seiner jeweiligen Religionsgemeinschaft offen. Eine Betreuung durch Krippen kann in unserer Umgebung erst ab dem 1. Geburtstag erfolgen. Sollte man jedoch bereits vorher eine Betreuung brauchen, muss man sich an eine Tagesmutter wenden. In Kaltenkirchen befinden sich mehrere Frauenärzte sowie eine Kinderarztpraxis. Das nächstgelegen Krankenhaus mit Entbindungstation ist die Paracelsiusklinik in Henstedt-Ulzburg. Die nächstgelegenen Krankenhäuser mit Säuglingsintensivstationen sind das Heidbergkrankenhaus, Albertinenkrankenhaus und das Altonaer Krankenhaus in Hamburg.
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KleinkinderJe älter Kinder werden, desto mehr wächst ihr Bedarf nach sozialen Kontakten. Jedes Kind ab dem 3. Geburtstag hat Anrecht auf einen Kindergartenplatz für 4 Stunden. Für Betreuungsangebote, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, besteht kein Anspruch, daher sollten Sie sich frühest möglich um einen Platz bemühen. Herr Homann vom Amt Kisdorf in Kattendorf hilft Ihnen gerne dabei. Oersdorf hat keinen eigenen Kindergarten, jedoch hat die Gemeinde mit der Stadt Kaltenkirchen einen Vertrag über die Nutzung der Kindergartenplätze in Kaltenkirchen abgeschlossen. Für unsere Kleinen gibt es eine Krabbelgruppe im Gemeindehaus. Sollte Ihr Kind krank werden, steht Ihnen in Kaltenkirchen eine Kinderarztpraxis zur Verfügung. Die nächstgelegenen Krankenhäuser für Kinder sind das Heidberg Krankenhaus und das Altonaer Krankenhaus in Hamburg sowie das Krankenhaus in Neumünster. In Oersdorf sorgt der Kinderfestausschuß für mehrere Veranstaltungen im Jahr. Diese finden Sie unter Termine.
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Schule/JugendlicheDie Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 30. Juni eines Kalenderjahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Kalenderjahres. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, diese Kinder, soweit sie noch keine Schule besuchen, nach öffentlich bekanntgemachter Aufforderung zur Aufnahme in der Schule anzumelden und zur Feststellung der Schulreife auf ihren körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand untersuchen zu lassen. Kinder, die am 31. Dezember eines Kalenderjahres sechs Jahre alt sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten für das am 1. August desselben Kalenderjahres beginnende Schuljahr vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, es sei denn, daß sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife nicht besitzen oder dass sonstige Gründe entgegenstehen; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit Beginn des Schuljahres, für das die vorzeitige Aufnahme erfolgt ist, schulpflichtig. Nach der vierjährigen Grundschule erfolgt der Welchsel auf eine Sonder-, Haupt-, Realschule oder ein Gymnasium. Die ersten beiden Jahren auf der Weiterführenden Schule bezeichnet man als Beobachtungsstufe, in der der Schüler noch die Möglichkeit hat, die Schulform zu wechseln. Die Schulpflicht endet nach Vollendung von neun Schuljahren (dies setzt keinen Abschluss voraus). Jugendlichen steht es offen, sich konfirmieren zu lassen oder die Jugendweihe zu machen. Wie auch bei den Kindergärten stehen den Oersdorfern die Kaltenkirchener Schulen offen. Sollte es Probleme in der Schule geben, gibt es mehrere eingetragene Vereine, die Ihnen helfen können, oder Sie wenden sich den Schulrat der Stadt Kaltenkirchen. Für die Jugend gibt es ein vielfältiges Angebot in unserer Umgebung, wie z.B. Sportvereine, das Jugendzentrum Kaltenkirchen, Freiwillige Feuerwehr, die Holstentherme mit Freibad und Diskotheken. Zu erwähnen währe hier vor allen Dingen unser Oersdorfer Kinderfestausschuß, der immer für gute Laune sorgt, und die Oersdorfer Jugendfeuerwehr. Termine und Veranstaltungen entnehmen Sie bitte unserem Kalender.
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AusbildungNach Abschluss der Schule gibt es mehrere Möglichkeiten, die Erwachsenenwelt anzugehen, sei es durch weiterführende Schulen, Studium oder Berufsausbildung. In Oersdorf und Umgebung gibt es mehrere Ausbildungsbetriebe. Desweiteren hat das Arbeitsamt in Kaltenkirchen eine Niederlassung mit Berufsberatung. Durch die gute Anbindung mit der AKN sind auch Ausbildungsbetriebe und Schulen in anderen Orten und die Uni Hamburg gut erreichbar.
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Aus-
& UmzugDer Gesetzgeber schreibt eine Meldepflicht vor, welches bedeutet, dass jeder Bürger seinen Aus-, bzw. Umzug umgehend den Behörden melden muss. Dies betrifft auch das Auto! Für Oersdorfer ist das zuständige Amt das Amt Kisdorf in Kattendorf. Für die Ummeldung des Pkws ist die Zulassungsstelle Norderstedt zuständig. Des weiteren sollte man bedenken, dass auch die Zulieferer von Telefonanschluss, Strom, Gas und Wasser informiert werden müssen.
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Arbeit
& FreizeitIn unserer Gemeinde gibt es mehrere Gewerbebetriebe, jedoch auch eine sehr gute Infrastruktur, die durch den Öffentlichen Nahverkehr sowie die gute Anbindung an die A7 gewährleistet wird, die auch das Erreichen entfernterer Arbeitsstätten problemlos ermöglicht. Das Arbeitsamt sowie mehrere Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsfirmen befinden sich in Kaltenkirchen. Nach gethaneer Arbeit kommt auch bei uns das Leben so richtig in Schwung. Viel Gastronomie, Sportvereine, unser Bürgerverein sowie und ein reichhaltiges kulturelles Angebot machen das Leben hier umso angenehmer. Des weiteren gibt es in unserer Umgebung viel Natur auf einem Spaziergang, beim Joggen oder Rad fahren zu erkunden. Wobei zu erwähnen ist, das die Radfahrwege in naher Zukunft immer weiter ausgebaut werden. Oersdorf gehört zu den Kirchengemeinden in Kaltenkirchen. Dort befinden sich die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, die Römisch-Katholische Kirchengemeinde, die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde, die Neuapostolische Gemeinde und die Gemeinde der Siebenten Tages Adventisten. Für Notlagen des Lebens gibt es in Kaltenkirchen die Suchtberatungsstelle, die Schuldnerberatung, die Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker und die Polizei. Für die medizinische Versorgung stehen mehrere Fachärzte zur Verfügung, des weiteren Massage und Heilpraktikerpraxen.
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gemeinsam
lebenEine Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Das Traupaar kann jedoch nach der standesamtlichen Eheschließung eine kirchliche Trauung vornehmen lassen. Gleichgeschlechtliche Paare haben die Möglichkeit, eine eingetragene Lebensgemeinschaft einzugehen. Unser Amt Kisdorf bietet für diese Anlässe einen schönen familiären Rahmen. Bei uns sind mehrere Religionsgemeinschaften vertreten und haben in näherer Umgebung Ihre Gotteshäuser die eine festlichen Rahmen für die Trauung bieten: die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde, die Römisch-Katholische Kirchengemeinde, die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde, die Neuapostolische Gemeinde und die Gemeinde der Siebenten Tages Adventisten.
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(Un)-Ruhestand(Wie jeder weiß, hat niemand weniger Zeit als Rentner) Mit 65 Jahren geht jeder Arbeitnehmer in Rente, Arbeitnehmerinnen mit 63 Jahren. In einigen Fällen ist auch die Frühpension mit 60 Jahren möglich. Den Antrag auf Bezug von Altersrente muss man beim Zuständigen Rententräger stellen und die Krankenkasse informieren. Eine Beratung ist durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen möglich. Je nach Beruflicher Belastung möglichst frühzeitig über Beschäftigungen im Ruhestand nachdenken. Hobbies, sofern nicht schon vorhanden und gepflegt entsprechend der Neigung und Fähigkeiten aufnehmen oder wieder aufleben lassen. In Vereinen und Institutionen hineinschauen und hineinhören, ob sich hier eine Betätigung anbietet. Überlegen, ob berufliche Erfahrungen und Kenntnisse irgendwo sinnvoll eingebracht werden können. Übernahme von Ehrenämtern wird in den Institutionen sehr begrüßt, außerdem hält es geistig fit. Auch für die körperliche Fitness muss etwas getan werden, besonders wichtig ist eine altersgerechte Ernährung und angemessene körperliche Betätigung. Für Oersdorfer (Un-) Ruheständler sind viele Gelegenheiten zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gegeben: Sofern Sie es nicht schon sind können Sie den Vorstand oder den Ausschuß des BVOe`s unterstützen, Sie können Mitglied im Seniorenclub "Goldener Herbst" werden, sie können im Chor der "Dörpssingers" mitsingen und in der Gemeindepolitik mitwirken. Gerade Oersdorf ist eine
intakte Gemeinde in der den (Un-) Ruheständlern viel bei der
Gestaltung des Lebensabends geboten wird.
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TodesfallFür jeden kommt der Tag, an dem das Lebensende erreicht ist. Für die Angehörigen ist es gut zu wissen, was nun zu tun ist. Tritt der Tod ein, muss der Hinterbliebene umgehend einen Arzt anrufen, damit dieser die Leichenschau für die Erstellung des Totenscheines vornimmt. Erst dann darf der Bestatter informiert werden wegen der Überführung. Mit dem Bestatter wird ein Termin vereinbart für die Besprechung, in dem die Wünsche des Verstorbenen und der Hinterbliebenen besprochen werden. Terminabsprache mit Pastor oder Redner und Friedhof für die Beerdigung oder Trauerfeier wird vereinbart. An den Druck von Trauerbriefen und die Gestaltung einer Traueranzeige in der Zeitung muss gedacht werden. Die Formalitäten auf den Behörden (Ausstellung eines Erbscheines, Abmeldung, etc.) und sonstiger Einrichtungen, z. B. Beantragung von Renten oder die Auszahlung von Versicherungen, sind ebenfalls zu erledigen. ![]() |
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